Die Bundesregierung hat am 14. November 2024 beschlossen, die finanzielle Unterstützung für den Kauf von Elektrofahrrädern zu verdoppeln – und zwar ab dem 1. Januar 2025. Warum das jetzt wichtig ist? Weil die neuen Förderkonditionen nicht nur die Verkehrswende beschleunigen, sondern auch die wachsende Nachfrage nach klimafreundlicher Mobilität bedienen.
Der Beschluss fiel während der Bundeskonferenz zur VerkehrspolitikBerlin. Dort präsentierte Kanzler Olaf Scholz das neue Förderpaket, das vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) koordiniert wird. Die Eckpunkte: Wer bis zum 31. Dezember 2025 ein förderfähiges E‑Bike kauft, kann bis zu 1.200 Euro staatliche Unterstützung erhalten – das Doppelte des bisherigen Höchstbetrags.
Seit 2020 ist der E‑Bike‑Verkauf in Deutschland jährlich um rund 12 % gestiegen. Im Jahr 2023 wurden laut Verband der deutschen Fahrradindustrie knapp 2,8 Millionen neue E‑Bikes registriert – ein Rekord, der die Politik zum Handeln drängt. Der Klimaschutzplan 2030 fordert, dass bis 2030 mindestens 30 % aller Pendler*innen das Auto gegen ein alternatives Fortbewegungsmittel tauschen.
Doch die hohen Anschaffungskosten bleiben ein Stolperstein. Ein gut ausgestattetes E‑Bike kostet im Schnitt zwischen 2.500 Euro und 4.500 Euro. Für viele Familien ist das noch immer ein großer Aufwand. Die neuen Subventionen sollen genau hier ansetzen und die finanzielle Hürde senken.
Das Förderprogramm gilt für Privatpersonen, Selbstständige und kleine Unternehmen. Voraussetzungen im Überblick:
Der maximale Zuschuss beträgt 1.200 Euro pro Fahrzeug. Wer ein besonders günstiges Modell erwirbt, kann bis zu 50 % des Kaufpreises zurückerstattet bekommen – das ist praktisch ein halber Preisnachlass, der das E‑Bike für viele erschwinglich macht.
"Das ist ein klarer Hebel, um die CO₂‑Emissionen im Verkehrssektor zu reduzieren", betont Prof. Dr. Claudia Neumann, Leiterin des Instituts für Verkehrsforschung (IVF). Sie verweist darauf, dass ein Anstieg der E‑Bike‑Nutzung das Potenzial hat, den motorisierten Individualverkehr um bis zu 5 % zu senken.
Im Gegensatz dazu äußerten Vertreter*innen der Deutsche Umwelthilfe (DUH) die Befürchtung, dass die Förderhöhe zu niedrig sei, um die Preisunterschiede zwischen Oberklasse‑Modellen und günstigen Alternativen wirksam zu schließen. "Wir fordern ein höheres Maximum von 2.000 Euro, um auch Familien mit mehreren Kindern den Umstieg zu erleichtern", erklärte Sprecherin Petra Klein.
Der Einzelhandel reagierte ebenfalls positiv: Der Verbund Bike-Trade‑Verband meldete, dass bereits in den ersten vier Tagen nach Bekanntgabe ein Anstieg von 37 % bei den Vorbestellungen verzeichnet wurde.
Analyst*innen von Statista rechnen damit, dass die Subventionen den E‑Bike‑Absatz bis Ende 2025 um weitere 600.000 Einheiten steigern könnten – das entspricht einem zusätzlichen Jahresumsatz von rund 1,8 Milliarden Euro für die Branche.
Umweltseitig bedeutet das laut Berechnungen des BMU eine Reduktion von etwa 150.000 Tonnen CO₂‑Emissionen pro Jahr, wenn die geförderten Fahrräder konsequent statt Pkw genutzt werden. Das entspricht in etwa den Emissionen von zehn durchschnittlichen Kohlekraftwerken.
Die Bundesregierung plant bereits weitere Maßnahmen, um die Infrastruktur für E‑Bike‑Fahrer*innen zu verbessern. Im kommenden Monat soll ein Gesetzesentwurf zur verpflichtenden Installation von Schnellladestationen an Bahnhöfen und Stadtzentren vorgelegt werden. Gleichzeitig prüfen das BMU und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Einführung eines steuerlichen Abschreibungsmodells für Unternehmen, die ihren Mitarbeitenden E‑Bikes zur Verfügung stellen.
Für Konsument*innen heißt das: Das beste Timing für den Kauf liegt jetzt – die Antragsphase startet am 15. Januar 2025, und die Mittel sind voraussichtlich innerhalb von drei bis vier Wochen nach Antragseingang verfügbar.
Der Höchstbetrag liegt bei 1.200 Euro pro Fahrzeug. Bei besonders günstigen Modellen kann die Förderung bis zu 50 % des Kaufpreises betragen, jedoch nie mehr als 1.200 Euro.
Privatpersonen, Selbstständige und kleine Unternehmen, die zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 31. Dezember 2025 ein förderfähiges E‑Bike kaufen, können den Zuschuss beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit beantragen.
Das Fahrzeug muss einen Motor von maximal 250 W Leistung besitzen und die elektrische Unterstützung darf 25 km/h nicht überschreiten. Es muss außerdem die europäischen Typgenehmigungsnormen EN 15194 erfüllen.
Nach erfolgreicher Antragstellung erfolgt die Auszahlung in der Regel innerhalb von drei bis vier Wochen. Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach Kaufabschluss eingereicht werden.
Pro 100.000 geförderter E‑Bikes wird eine jährliche CO₂‑Einsparung von etwa 25.000 Tonnen erwartet – das entspricht den Emissionen von zehn mittelgroßen Kohlekraftwerken und unterstützt das deutsche Klimaziel 2030 deutlich.
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